Bankeisen

[295] Bankeisen, 1) (Schloss.), ein Eisen, dessen eines zugespitzte Ende in die Wand geschlagen, dessen anderes breit u. mit Löchern versehen ist, durch welche Nägel geschlagen werden, um hölzerne Gegenstände, z.B. Fensterfutter, an einer Mauer zu befestigen; 2) (Tischl.), so v.w. Backenhaken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 295.
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