[390]Bastschälen, von Eichen u. Buchen die Rinde für Lohgerber u. Färber, von Linden das Bast für Bastarbeiter abschälen; es geschieht unter besonderer herrschaftlicher Erlaubniß an dem Holze, das bald geschlagen werden soll.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 390.