[471] Bedachtsamkeit, die Fertigkeit, ehe man sich zu Etwas entschließt, an alle hierauf bezügliche Umstände, bes. an deren mögliche u. wahrscheinliche Wirkungen u. Folgen zu denken. Sie wird zur Vorsichtigkeit, wenn man die möglichen gefährlichen Folgen einer Handlung erwogen u. seine Maßregeln demnach getroffen hat; u. sie äußert sich endlich als Behutsamkeit im Momente der Ausführung der That selbst, indem man die bösen Folgen einer unvermeidlichen Handlung durch wirkliche Geltendmachung aller Vorsichtsmaßregeln unwirksam od. unschädlich macht (s. Besonnenheit). Bedächtig ist von Bedachtsam so unterschieden, daß ersteres nur die momentane Eigenschaft einer individuellen Handlung, letzteres die beständige Eigenschaft des ganzen Charakters bezeichnet.