Ausführung

[43] Ausführung, 1) Verwirklichung eines Plans, einer Idee auf geschickte Weise; 2) (Ästh.), wirkliche Darstellung des in der Phantasie Vorhandenen od. Bearbeitung irgend eines Schriftwerks nach einem Plan; es sind hierbei Klarheit u. logische Verbindung, auch Wahrnehmung der höheren Forderungen der Kunstkritik zu berücksichtigen; 3) (Staatsw.), so v.w. Ausfuhr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 43.
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