[471] Bedauern, 1) über irgend einen Umstand, der üble od. unangenehme Folgen nach sich zog, Unlust empfinden, od. wünschen, daß etwas nicht geschehen wäre od. noch geschehen müßte; 2) Mitleiden od. Schmerz über ein Übel od. Unglück empfinden od. äußern. Von dem Bemitleiden unterscheidet sich das B. darin, daß das B. mehr von dem Verstande, als von den Regungen des Herzens ausgeht; daß man daher Einen, der verdientermaßen leidet, wohl bemitleidet, weil er ein Mensch ist, aber nicht eigentlich bedauert, weil man die Nothwendigkeit der Strafzufügung als zweckmäßig einsieht; endlich daß man nur lebende u. fühlende Wesen bemitleidet, hingegen Handlungen od. überhaupt geschehene Dinge bedauert.