[489]Beglaubigungsschein (Certificat), 1) schriftliches Zeugniß einer glaubwürdigen Person, wodurch dieselbe die Wahrheit einer Sache bekräftigt; 2) Bescheinigung über empfangene od. noch zu empfangende Gelder.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 489.