Beiern

[499] Beiern, so läuten, daß man nicht die Glocke bewegt, sondern mit dem Klöppel an dieselbe schlägt, Daher Beierleiche, ein Leichenbegängniß, bei welchem nur auf diese Art geläutet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 499.
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