[500] Beihülfe, 1) nebenher geleistete Hülfe; 2) bes. Unterstützung öffentlicher Kassen durch freiwillige Beiträge od. auch landständische Verwilligungen; 3) (väterliche B.), außerordentliche Unterstützung, welche der Vater seinen Kindern gibt, bes. was der überlebende Ehegatte aus dem gemeinschaftlichen Vermögen den Kindern gibt, wenn sie eine eigene Haushaltung anfangen; 4) (Reitk.), s.u. Hülfe.