Beihülfe

[500] Beihülfe, 1) nebenher geleistete Hülfe; 2) bes. Unterstützung öffentlicher Kassen durch freiwillige Beiträge od. auch landständische Verwilligungen; 3) (väterliche B.), außerordentliche Unterstützung, welche der Vater seinen Kindern gibt, bes. was der überlebende Ehegatte aus dem gemeinschaftlichen Vermögen den Kindern gibt, wenn sie eine eigene Haushaltung anfangen; 4) (Reitk.), s.u. Hülfe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 500.
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