Beirauchsgeld

[503] Beirauchsgeld, sonst eine persönliche Abgabe nicht angesessener Einwohner in den Rheinlanden u. Westfalen als Schutzgeld an den Gutsherrn od. die Landesregierung; ist von der preußischen Regierung abgeschafft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 503.
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