[503]Beirauchsgeld, sonst eine persönliche Abgabe nicht angesessener Einwohner in den Rheinlanden u. Westfalen als Schutzgeld an den Gutsherrn od. die Landesregierung; ist von der preußischen Regierung abgeschafft.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 503.