[504]Beischlag, 1) (Münzw.), mit den Stempeln anderer, gewöhnlich von höherem Werth, oft in ganz anderem Metall geprägte Münzen, meist nur als Probeabdrücke der Stempel; 2) so v.w. Rampe; 3) steinerner Sitz vor dem Hause.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 504.