Beischlag [2]

[504] Beischlag, 1) (Münzw.), mit den Stempeln anderer, gewöhnlich von höherem Werth, oft in ganz anderem Metall geprägte Münzen, meist nur als Probeabdrücke der Stempel; 2) so v.w. Rampe; 3) steinerner Sitz vor dem Hause.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 504.
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