[505] Beiwerk, 1) Theile eines Kunstwerkes, die nicht wesentlich, sondern zufällig sind; sie dienen bes. zur Erklärung des Hauptgegenstandes u. zu Ausfüllung des leeren Raumes. Bei der Darstellung lebloser Gegenstände, z.B. bei einer Landschaft, nennt man die unwesentlichen Gegenstände Staffage; 2) (Herald.), so v.w. Nebenfiguren, s.u. Hauptfigur.