Beobachtungscorps

[583] Beobachtungscorps, Armeecorps, bestimmt, eine Unternehmung, z.B. die Belagerung einer Festung etc., gegen eine Störung des Feindes zu decken, od. auch eine feindliche Operation, ein Vorrücken der feindlichen Streitkräfte gegen unsere Stellung, eine Landung, einen Flußübergang etc. frühzeitig zu erfahren, zu beobachten u. wo möglich zu hindern. Häufig wird ein solches B. bei ausgebrochenem Krieg zwischen 2 od. mehreren Staaten von einem, dem Kriegsschauplatz benachbarten Staat, der neutral bleiben od. sich erst später entscheiden will, wessen Partei er ergreifen wird, zusammengezogen. Die Stärke u. Aufstellung solcher Corps muß sich theils nach der Terrainbeschaffenheit, theils nach der zu erwartenden Stärke od. Schwäche des Gegners richten.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 583.
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