Berme

[631] Berme, 1) Absatz zwischen dem inneren Grabenrande u. der Böschung des Walles, meist bei Feldbefestigungen angewendet, 2–4 Fuß breit, um theils das Herabrollen der Erde der Brustwehr zu hindern, theils um den Bau der Brustwehr zu erleichtern. Auch bei älteren Festungen findet sie sich. 4–10 Fuß breit, auf der oberen Fläche der Futtermauer angelegt, meist tiefer als der Bauhorizom u. gegen den Graben zu durch eine freistehende, crenellrie Mauer begrenzt. Den hinter dieser Mauer führenden Weg nannte man Rondengang. Nachtheil der B. ist immer, daß sie die Sturmfreiheit des Werkes verringert u. dem stürmenden Feinde einen Ruhepunkt bietet; um diesen Nachtheil zu verringern, bringt man bei Feldbefestigungen Strauch- od. Pfahlwerk auf ihr an, bei Festungen Dornenhecken; 2) (Wasserb.), so v.w. Banket 3); 3) so v.w. Hefen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 631.
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