[825]Bisellĭum (röm. Aut.), zweisitziger Stuhl, jedoch für Einen (Bisellarius) bestimmt, dem er zur Auszeichnung zum Gebrauch im Theater, auf dem Forum, in der Curie vom Staat zuerkannt ward.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 825.