Blauer Montag

[865] Blauer Montag, jeder Montag, an welchem die Handwerksgesellen den ganzen Tag od. nur den Nachmittag nicht arbeiten. Er wurde als Schadloshaltung für Handwerker eingeführt, welche den Sonntag Vormittag noch arbeiten mußten, ist aber jetzt in den meisten Ländern gesetzlich abgeschafft. Der Name soll daher kommen, weil sonst am arbeitsfreien Fastnachtsmontage die Kirchen mit blauem Tuch ausgeschlagen waren, od. von den blauen Flecken, welche bei dem an solchen Tagen vorkommenden Unfug u. Schlägereien davon getragen wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 865.
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