Blutgeschwulst

[920] Blutgeschwulst, 1) entzündliche Geschwulst, die in einen Absceß überzugehen droht; 2) (Thrombus), Geschwulst von ausgetretenem, auf einer Stelle zusammengeflossenem Blute, nach einem Aderlaß, wenn unter der Haut die Ader sich nicht geschlossen hat, od. ein Gefäß zerrissen ist: 3) B. der Neugeborenen, s. Kopfblutgeschwulst der Neugeborenen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 920.
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