Bohlenwerk

[11] Bohlenwerk (Wasserb.), in den Grund getriebene Pfähle, oben durch einen Holm verbunden, hinter welchem Bohlen eingeschoben u. mit festgestampfter Erde hinterfüllt werden; es dient bei strömenden Gewässern zur Sicherung des im Abbruch liegenden Ufers.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 11.
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