Brandbegnadigung

[179] Brandbegnadigung, 1) der Abgebrannten bewilligte Erlaß von Landesabgaben; 2) der aus einer landesherrlichen Kasse den Abgebrannten zum Wiederaufbau abgebrannter Gebäude od. Anschaffung von verlorenen Mobilien od. zum momentanen Unterhalt gewährte Zuschuß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 179.
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