Brille [2]

[313] Brille (in anderer Bedeutung), 1) ein mit Stacheln versehenes Leder, welches jungen Thieren, die vom Saugen entwöhnt werden sollen, auf die Nase gebunden wird, damit die Mütter sie nicht mehr saugen lassen; 2) das Sitzbret, in welchem die Öffnung eines. Abtritts od. Nachtstuhls ist; 3) (Hüttenw.), die Öffnungen der Brillösen, s.u. Schachtofen; 4) im Damenspiel 2 Steine, welche so stehen, daß sie beide geschlagen werden können, wenn der Gegner dazwischen zieht; 5) (Fortis.), so v.w. Lünette; 6) Ring von Eisenblech zur Fertigung der Steinkohlenkuchen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 313.
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