Bruchpforte

[354] Bruchpforte, diejenige Öffnung, durch welche ein Organ (Bruch) aus seiner Lage heraustreten kann. Die B. ist entweder der Durchgangspunkt von Blutgefäßen, Nerven etc., wie der Schenkelring u. Leistenkanal; od. wenigstens gewesen, wie der Nabelring im Fötuszustande; od. ist durch Zerreißung von Häuten od. Muskelpartien erst entstanden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 354.
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