[344]Organ (v. gr.), 1) ein Werkzeug; 2) bes. als Einzeltheil eines Organismus (s.d.).; 3) Stellvertreter des eigenen Ausspruchs des Willens, od. des Entschlusses eines Einzelnen od. einer Gesammtheit.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 344.