[507] Bußtaxe (Taxa cancellariae apostolicae), Bestimmungen der Geldstrafen, welche statt anderer Büßungen für begangene Sünden nach den Bestimmungen der Katholischen Kirche bezahlt wurden. Wahrscheinlich durch Johann XXII. eingeführt, wurde die B. unter Leo X., Rom 1512 u.ö. gedruckt; steht auch im 16. Band des Oceanus juris, Ven. 1784.