[681] Bestimmung, 1) (Log.), die Begrenzung eines Begriffes nach seinen Merkmalen (s. Bestimmt 1) u. das Merkmal selbst. Daher ist ein Ding durchgängig bestimmt, dessen mögliche Merkmale (B-en) man alle zusammendenkt, u. Satz der durchgängigen B.: von allen möglichen, einander widerstreitenden Merkmalen kommt einem durchgängig bestimmten Dinge entweder nur das positive od. das negative zu; 2) die überwiegende Neigung des Willens bei einem Entschluß für od. wider eine Handlung. Criminalrechtlich ist nach der Art der B. des Willens zur That die subjective Größe eines Verbrechens od. Vergehens erkennbar; 3) der Endzweck, wozu etwas da ist, z.B. B. des Menschen, die sittliche Aufgabe des menschlichen Lebens, worin demselben die höchsten Zielpunkte seines Willens u. Bestrebens vorgehalten sind; 4) so v.w. Schicksal; daher Bestimmungsgläubige u. Bestimmungslehre, so v.w. Determinismus, Fatalismus u. Prädestination.