Calendulīn

[571] Calendulīn, Substanz aus dem weingeistigen Extract der Blätter u. Blumen von Calendula officinalis; durch Behandelung mit Wasser u. dann mit Äther dargestellt; gelblich, durchsichtig, zerreiblich, schwillt im Wasser zu einer gallertartigen Masse auf, ohne sich völlig zu lösen, löst sich in Ätzammoniakflüssigkeit u. Ätzkalilösung, auch in concentrirter Essigsäure, in Weingeist, nicht aber in kohlensauren Alkalien, in Kalkwasser, in Äther, ätherischen od. fetten Ölen. Es fällt nicht den Bleizucker u. das Quecksilberchlorid u. wird durch Galläpfeltinctur gefällt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 571.
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