Cancellarĭus

[626] Cancellarĭus, im Mittelalter 1) an dem Gitter (Cancelli), hinter welchem der Richter Recht sprach, stehende Person, Thürsteher, Kanzleidiener; 2) Gerichtsschreiber, woher das neue Wort Kanzlist kommt; 3) der Chef solcher Schreiber, Kanzleidirector od. Kanzler; 4) auch Universitätskanzler; 5) an Kathedralkirchen sonst der, welcher die Aufsicht über den Vortrag u. die Leseweise der Priester führte, die Ordnung der Prediger bestimmte, die die Kirche betreffenden Documente verfaßte etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 626.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika