Cancelliren

[627] Cancelliren (v. lat.), 1) etwas Geschriebenes ausstreichen, vernichten, s. Cancellation 1); 2) einen Ort mit einem Gitter einfassen; daher in der Heraldik Cancellirt, Figuren, deren Hälfte mit einem Gitter überzogen ist; bes. bei Wappen, denen ein Theil ihrer Bedeutung genommen ist, wie beim Adler der Reichsstädte, die es zu sein aufhörten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 627.
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