[656] Capitalisirung, 1) das Zusammentragen einzelner unverzinslicher Forderungen an Ein Individuum, zu einer verzinsbaren Summe; 2) die Zinsen zum Capital schlagen, indem man dieselben nicht consumirt; 3) nach dem durchschnittlichen jährlichen Ertrage, welchen ein Geschäft abwirft, den Capitalwerth desselben berechnen. Dies geschieht, indem man den Zinsfuß in die Summe des Ertrags dividirt u. den Quotienten mit 100 multiplicirt.