Dies [1]

[137] Dies (lat.), 1) der Tag; D. certus, ein bestimmter Kalendertag; D. incertus, wenn derselbe sich nicht mit Gewißheit als Kalendertag bestimmen läßt, z.B. am Tage, wo mein Vater sterben wird; 2) Zeitpunkt überhaupt, Termin; daher ex die in diem (Terminus a quo), Anfangstermin, wo ein Recht, Rechtsverhältniß beginnen soll; ad diem (Terminus ad quem) Endtermin, wenn die hinzugefügte Zeit den Endpunkt des Rechtsverhältnisses bezeichnen soll; D. cedens u. veniens; D. cedit sagt man, wo ein Recht uns entsteht, die Möglichkeit es zu verfolgen eintritt; D. venit, wenn das Recht wirklich gefordert, geltend gemacht werden kann. Diese Benennungen sind bes. bei Vermächtnissen wichtig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 137.
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