[671] Caption, 1) verfängliche Art zu fragen; 2) Trugschluß; daher Captiös, vieldeutig, verfänglich: Captiöse Fragen, Fragen, welche so eingerichtet sind, daß der Befragte, indem er darauf antwortet, zugleich mittelbar eine Thatsache bestätigt, die noch im Zweifel liegt, od. die er wohl sonst leugnen könnte,[671] wenn die Frage direct darauf gerichtet würde; sie können daher bes. im Criminalverhör dem Angeschuldigten gefährlich werden. Bei der Pflicht des Richters, nun offene u. freiwillig abgelegte Geständnisse zu benutzen, sind dieselben hier unbedingt verwerflich. Vgl. Suggestivfragen.