Captatorisch

[671] Captatorisch (v. lat.), eine Handlungsweise, wodurch man Einem einen Gewinn verspricht, in der Absicht, selbst einen größeren Vortheil davon zu haben; daher Captatorische Verfügung (Captatoriae institutiones), Dispositionen von Todes wegen, welche von dem Erblasser mit Beifügung der Bedingung getroffen worden sind, daß sie nur dann gültig sein sollen, wenn der Bedachte den Testirer od. eine andere bezeichnete Person wieder letztwillig bedeuten werde, Verfügungen dieser Art, mögen sie nun in Erbeseinsetzungen od. Vermächtnissen bestehen, sind nach gemeinem Rechte null u. nichtig, indem sie als dem freien Willen des Bedachten zu nahe tretend u. deshalb als unsittlich betrachtet werden. Sollte aber der Bedachte sich veranlaßt gesehen haben, auf Grund einer solchen Verfügung doch eine Disposition zu Gunsten des ersten Testirers zu treffen, so ist diese captirte Verfügung nichtsdestoweniger für gültig anzusehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 671.
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