Cathedratĭcum

[764] Cathedratĭcum, 1) die 572 auf der Synode zu Braga verbotene Abgabe eines neuordinirten Priesters, Bischofs, Erzbischofs etc. an seinen unmittelbaren Oberen, die sich unter dem Namen Pastellum wieder eingeschlichen hatte; 2) die jährliche Abgabe jeder Kirche (außer den Klosterkirchen) an den Bischof des Sprengels, die oft bei den Visitationen erhoben u. daher Circada, oft bei den Synoden erlegt, Synodaticum genannt wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 764.
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