[764] Cathedratĭcum, 1) die 572 auf der Synode zu Braga verbotene Abgabe eines neuordinirten Priesters, Bischofs, Erzbischofs etc. an seinen unmittelbaren Oberen, die sich unter dem Namen Pastellum wieder eingeschlichen hatte; 2) die jährliche Abgabe jeder Kirche (außer den Klosterkirchen) an den Bischof des Sprengels, die oft bei den Visitationen erhoben u. daher Circada, oft bei den Synoden erlegt, Synodaticum genannt wurde.