Centnergeld

[810] Centnergeld (Discretionsgeld), 1) mißbräuchliche Abgabe, welche der Spediteur od. Verlader der Frachtstücke von dem Fuhrmann pro Centner od. auch nach dem Betrage der Fracht erhebt; 2) im deutschen Buchhandel eine kleine Abgabe, welche der Commissionär von jedem an seine Committenten abgehenden Ballen zu Gunsten der Packer (Markthelfer) erhebt; in neuerer Zeit fast ganz abgekommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 810.
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