[148] Cingŭlum (lat.), 1) (röm. Ant.), Gürtel, um das Kleid zusammenzuhalten, od. Wehrgehenk; daher 2) im Mittelalter so v. w. Ritterwürde, in Beziehung auf das Umgürten mit dem Schwert; 3) (Kirchw.), weißseidene Schnur mit Quasten, womit die Alba (s.d.) der Geistlichen gegürtet wird; das C. der Ordensgeistlichen ist ein breites, gewöhnlich schwarzseidenes Band, dessen Enden an den Seiten herabhängen; 4) (Chir., Zona), gürtelartiger Verband, Bruchband; C. abdominale, C. pectorale, Leibgürtel, Brustgürtel, Zone; C. mercuriale, sonst ein lederner od. leinener Gürtel, innen mit Mercurialsalbe bestrichen, in venerischen Krankheiten od. gegen Läufe verordnet; 5) (Anat.), C. abdominale, sämmtliche Bauchmuskeln als Gürtel gedacht; über das C. Veneris, eine Handlinie, s. u. Chiromantie B) b); 6) (Rechtsw.), Band, Verbindlichkeit, Amt.