Verband

[447] Verband, 1) in der Chirurgie die Anwendung von Mechanismen, welche zur Heilung od. wenigstens Besserung von zumeist äußerlichen Krankheiten u. Körperfehlern, so wie zur Application von äußeren Arzneimitteln benutzt werden u. in ruhendem Contacte mit der äußeren Fläche der Körpergebilde durch Deckung, Druck u. Zug auf den fehlerhaften Zusammenhang od. Contiguität wirken. Wie der V. zu gebrauchen sei, lehrt die Verhandlehre; sie theilt sich a) in die allgemeine, welche die allgemeinen Gesetze der Construction des V-es nach seinen Zwecken u. Richtungen enthält; ferner beschreibt sie die Materialien zum V. u. die formen desselben, so die Charpie mit den einzelnen aus ihr gefertigten Verbandstücken, Pflaster, Schwämme, Compressen, Haarseile, Schienen, Strohladen, die Binden überhaupt, Schlingen, Bänder, den Tourniquet (s.d. a.); b) in die specielle, welche sich mit den Verbänden einzelner Gliedmaßen u. in den besonderen Krankheitsformen beschäftigt. Wir besitzen noch Verbände von Hippokrates, Galen, Oribasius[447] u. A. Seit dem Herrschen der französischen Chirurgie im 17. u. 18. Jahrh. bediente man sich fast bis auf die neueste Zeit sehr complicirter Verbände; die neuere Chirurgie beschränkt sich aber auf ein einfacheres Verfahren u. eine weit geringere Zahl von Verbänden. 2) Die Verbindung aller Bestandtheile des Schiffsgebäudes, wodurch dessen, Festigkeit entsteht. Die Hauptverbindung geschieht durch die Berghölzer u. Knie, durch die Scheerstöcke der Decke, die Wassergänge u. Leibhölzer, u. auch durch die Deckplanken, Wäger u. Außenplanken. 3) Die Art, wie die einzelnen Bauholzstücken zu einem Ganzen vereinigt sind; 4) die Stelle, wo die einzelnen Stücken mit einander verbunden sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 447-448.
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