Clariren

[188] Clariren (v. lat.), 1) ins Reine bringen; 2) (Seew.), ein Schiff beim Auslaufen verzollen u. dadurch zum ungehinderten Absegeln fertig machen, heißt ausclariren; dagegen beim Einlaufen verzollen, cinctariren. Daher Clarirung, Schiffsverzollung; Clarirungsschein, der Schein, den der Schiffer in den Seestädten vom Zollamte erhält, daß Schiff u. Ladung in gehöriger Ordnung u. der Zoll bezahlt sei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 188.
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