[188] Clariren (v. lat.), 1) ins Reine bringen; 2) (Seew.), ein Schiff beim Auslaufen verzollen u. dadurch zum ungehinderten Absegeln fertig machen, heißt ausclariren; dagegen beim Einlaufen verzollen, cinctariren. Daher Clarirung, Schiffsverzollung; Clarirungsschein, der Schein, den der Schiffer in den Seestädten vom Zollamte erhält, daß Schiff u. Ladung in gehöriger Ordnung u. der Zoll bezahlt sei.