[226] Cocarde (fr., spr. Kokard), Bandschleife od. Lederstreifen, od. auch ein anderes, gewöhnlich kreisrundes, rosettenförmiges u. farbiges Abzeichen auf dem Hute getragen, um eine Partei, noch mehr aber ein ganzes Volk (National-C-n) zu bezeichnen, wo dann die Wappenfarben der Nation, welche sie führt, in der C. angebracht sind. In der Französischen Revolution spielte die dreifarbige C. (blau, roth u. weiß, nach den Farben des Königthums [weiß] u. der Stadt Paris) im Juli 1789 angenommen, eine große Rolle (s. Französische Revolution), nach der Restauration durch die weiße C., welche die ältere Bourbonische Linie annahm, verdrängt, bis sie 1830 bei der Julirevolution wieder aufgesteckt u. seitdem beibehalten wurde. Auch für andere Revolutionen wurde die C. Parteizeichen, so für die italienische grün, roth u. weiß, für die Deutschen 183031 u. 184849 schwarz, roth u. gelb. In Preußen ist der Verlust der Nationalcocarde eine Strafe, welche mit dem Verlust der bürgerlichen Ehre verbunden ist.