[302] Commis (fr., spr. Kommih), 1) Handlungsgehülfe, der seine Lehrzeit überstanden hat u. Salaire bezieht; daher C. voyageur (spr. K. wojaschöhr), ein sein Handlungshaus auf Reisen vertretender Handlungsdiener (Geschäftsreisender); 2) Schreiber, der dem Schiffsvolke den Sold auszahlt, od. den Waarenverkauf besorgt (vgl. Cargadeurs); 3) in Frankreich ein von den Bureauchefs angenommener Unterbeamter, der willkührlich entlassen werden kann.
Adelung-1793: Commiß-Fahrer, der · Commiß
Pierer-1857: Commiß...