Consigniren

[373] Consigniren (v. lat.), 1) eine Summe niederlegen; 2) an Jemand Waaren in Consignation (s.d. 2) geben; 3) zeichnen, bezeichnen, aufzeichnen, überschreiben; 4) (Kriegsw.), das Militär zu etwas anweisen, ihm einen Ort bestimmen, wo es sich aufhalten muß, z.B. es in die Kaserne c., u. dies kann ebensowohl als Strafe (als gelinder Arrest) wie zur Bereithaltung für irgend einen Zweck erfolgen; diese Ordre: Consigne (fr., spr. Kongsinj).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 373.
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