[405] Consummation (v. lat.), 1) die wirkliche Vollziehung eines Contracts, indem jeder der Contrahenten das erfüllt, wozu er sich verbindlich gemacht hat: 2) im Criminalrecht die völlige Vollendung des Verbrechens (Consummatum delictum), s. u. Verbrecherischer Versuch u. Verbrechen.