[409] Continuität (v. lat., Math., Stetigkeit), die Eigenschaft der Größen, nach welcher sie so aus Theilen zusammengesetzt sind, daß das Ende eines Theils zugleich der Anfang des nächstfolgenden ist. Bei Größen von dieser Eigenschaft kann man daher eine Theilung bis ins Unendliche fortsetzen, während bei den discreten Größen (Zahlengrößen) eine Theilung nur bis zur Einheit möglich ist, wenn nicht der Begriff des Gezählten (z.B. Menschen) aufgehoben werden soll. Raum u. Zeit (u. die Erscheinungen, Veränderungen in denselben) sind continuirliche (stetige, Raum-) Größen, weil kein Theil derselben gegeben werden kann, ohne ihn zwischen Grenzen (Punkte u. Augenblicke) einzuschließen, mithin nur so, daß dieser Theil selbst wiederum ein Raum od. eine Zeit ist. Das Princip der C. ist von Leibnitz als ein nicht bloß für geometrische Größen, sondern allgemein gültiges Naturgesetz aufgestellt u. am einfachsten in der Form ausgesprochen[409] worden: Wenn die Fälle (das Gegebene) sich einander beständig nähern u. endlich zusammenfallen, so müssen die Folgen (das was aus dem Gegebenen resultirt, od. das Verlangte) dasselbe thun.