[413] Conträr (v. lat.), entgegen, ungünstig, streitend; Conträre Begriffe, die einander mittelbar, od. durch Bejahung entgegengesetzt sind (widerstreitende); z.B. essen, trinken; Tugend, Laster; Conträre Urtheile, die einander auf dieselbe Art entgegenstehen, z.B. A. ist ein Gelehrter, A. ist ein Soldat; B. ist ein Tugendhafter, B. ist ein Lasterhafter.