Contrapunkt

[413] Contrapunkt (Mus.), 1) die einem gegebenen Gesange (Cantus firmus) hinzugefügte, gegenübergesetzten, durch Punkte (Noten) dargestellte Stimme; ungleicher C., ein C. von geschwinderen Noten u. mannichfacheren Notenfiguren, als der Cantus firmus hat, zu dem er gesetzt wird; 2) die Kunst, in Ansehung der Führung u. Verbindung mehrerer Stimmen regelrecht zu verfahren, also so v. w. Kunst des regelrechten Satzes. Als besondere Kunstform zerfällt der C. in den einfachen, doppelten (drei-, vier- u. mehrfachen) u. doppelt verkehrten. Der einfache od. gemeine C. hat es mit regelrechter Verbindung mehrerer Stimmen schlechthin zu thun; der doppelte mit Abfassung zweier Stimmen in der Weise, daß dieselben ihre Stellung gegen einander vertauschen, so daß die Oberstimme zur Unterstimme wird u. umgekehrt. Der drei-, vier u. mehrfache C. besteht demgemäß aus der genannten Anzahl Stimmen, die sämmtlich gegen einander umgekehrt werden können. Dadurch, daß die Umkehrung der Stimmen auf verschiedenen Tonstufen Statt finden kann, hat man 7 Arten des doppelten C-s, nämlich den in der Octave, None, Decime, Undecime, Duodecime, Terzdecime u. Quartdecime. Bei dem doppelt verkehrten C. werden die Stimmen nicht nur gegen einander umgekehrt, sondern auch Schritt für Schritt einander entgegengesetzt geführt, verkehrt, so daß z.B. jede aufwärts steigende Terz etc. in eine abwärtsgehende verwandelt wird, u. umgekehrt. Vgl. Generalbaß. Daher Contrapunktischer Satz u. Fugirter C., s. u. Fuge.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 413.
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