[412] Contradiciren (v. lat.), widersprechen, das Gegentheil behaupten; daher Contradicent, Gegner in[412] Rechtsangelegenheiten; Contradictor, Anwalt der Masse eines Gemeinschuldners, s. u. Concurs. Contradictio, Widerspruch; die C. ist entweder C. explicĭta, offenbarer, mit Worten ausgesprochener Widerspruch zweier Sätze, od. C. implicĭta, versteckter Widerspruch zweier Sätze; C. in adjecto, Widerspruch, welcher in 2 Wörtern selbst liegt, indem dieselben zu einem Urtheil verbunden, sich dem Sinne nach gegenseitig ausschließen; wie: ein weißer Neger; Contradictorisch, widersprechend, z.B. Contradictorische Begriffe, Contradictorische Urtheile, Contradictorische Sätze, die einander aufheben, z.B. Licht u. Finsterniß; er ist gegenwärtig, er ist abwesend.