Convict

[421] Convict (v. lat.), 1) das Zusammenleben, so auf katholischen Universitäten die Anstalt, wo die Theologie Studirenden zusammenwohnen; 2) (Convictorium), auf manchen Universitäten das gemeinschaftliche Speisen der mit dem bezüglichen Beneficium begnadeten Studenten; diese heißen Convictoristen, u. der Vorgesetzte der Anstalt Convictor. In neuester Zeit ist auf manchen Universitäten das Zusammenessen der Convictoristen in einer besonderen Speiseanstalt aufgehoben, u. die Beneficiaten können, unter Zulage einer geringen Summe zu dem Ertrag des von den Staatsanstalten gezahlten Speisegeldes, in anderen Speisehäusern essen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 421.
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