[430] Copiren (v. lat.), 1) so v. w. Abschreiben; daher Copialgebühren (Copialien), Gebühren für das Abschreiben einer Niederschrift, entgegengesetzt den Mundirgebühren für die Reinschrift (Mundum); 2) eine Copie (s.d. 2) von einem Kunstwerke fertigen.