Copie

[430] Copie (v. lat.), Vervielfältigung od. Wiederholung 1) einer schriftlichen Arbeit, s. Abschrift; od. 2) eines Kunstwerkes, letztere eine mit dem Original völlig übereinstimmende Nachbildung. Vergrößerung od. Verkleinerung hebt den Begriff der C. nicht auf, so wenig als Wechsel des Materials, wohl aber Veränderungen in Form, Anordnung, Färbung od. gänzlichem Weglassen der letzteren. C. unterscheidet sich von Nachahmung, die nicht auf Gleichheit, sondern nur auf Ähnlichkeit Anspruch macht, aber auch von Doublette (Wiederholung im engeren Sinne), die vom Urheber des Originals selbst herrührt, während C. eine fremde Hand voraussetzt. Man unterscheidet freie u. mechanische C-en; zu ersteren gehört ein Künstler, zu letzteren eine Corpirmaschine od. ein Daguerreotypieapparat; vgl. Liepmannsche Ölbilder. Auch die Camera lucida u. der Pantograph sind Hülfsmittel zur mechanischen C. Sollen Gemälde in C-en vergrößert od. verkleinert werden, so zieht man Fäden in abgemessenen Quadraten über beide Tafeln, worauf es leicht wird, in jedes Quadrat das im Original darin Befindliche zu zeichnen; bei gleicher Größe zeichnet man oft den Umriß auf einen aufgespannten schwarzen Flor, von welchem man ihn nachher abdrückt; wenn auch dadurch keine bestimmten Formen erlangt werden, so gibt dies Verfahren doch genaue Andeutungen der verschiedenen Partien des Originals; od. man macht eine Calque (s.d.). Manche C-n älterer Meisterwerke sind mit solcher Kunstfertigkeit ausgeführt, daß selbst Kenner sich täuschen lassen, u. im Kunsthandel gilt manches für Original, was nur C. ist. Das Copiren der Gemälde ist in einigen öffentlichen Gallerien nach eingeholter Erlaubniß gestattet. In Deutschland, Frankreich, England u. einigen anderen Staaten ist das Original gesetzlich gegen Nachbildung auf eine Reihe von Jahren geschützt, so daß deren nur mit Zustimmung des Künstlers od. seiner Rechtsnachfolger eine C. genommen od. eine mechanische Vervielfältigung durch Kupferstich, Holzschnitt etc. veranstaltet werden darf. Pläne u. Karten, die man copiren will, sticht man an dem wichtigsten Punkte mit der Copirnadel, einer seinen stählernen Nadel mit Griff, od. zeichnet diese u. andere Zeichnungen mittelst einer ganz reinen gläsernen, in einen Rahm gefaßten Copirscheibe durch. Ist der zu copirende Gegenstand, wie oft bei Plänen, auf mehrere Blätter gezeichnet, so verbindet man dieselben durch stählerne Spitzchen mit messingenen, platten Köpfen, Copirzwecken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 430.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika