Croupier

[551] Croupier (fr., spr. Krupich), 1) der stille ungenannte Theilnehmer eines Compagniegeschäfts, zu dem er das Geld theilweise hergibt; 2) Gehülfe einer Bank beim Hazardspiele, welcher die von den Pointeurs verlorenen Gelder einzieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 551.
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