[551]Croupier (fr., spr. Krupich), 1) der stille ungenannte Theilnehmer eines Compagniegeschäfts, zu dem er das Geld theilweise hergibt; 2) Gehülfe einer Bank beim Hazardspiele, welcher die von den Pointeurs verlorenen Gelder einzieht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 551.