[667]Damnabel (v. lat.), verdammlich, verabscheuenswerth; Damnatorisch, verurtheilend; Damnātur (es wird verworfen), bei der Büchercensur Bezeichnung eines Buches od. einer Stelle durch den Censor, welche nicht gedruckt werden durfte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 667.