Delatĭon

[810] Delatĭon (v. lat.), 1) Angabe, Anzeige, Angeberei; daher Delatōres, Angeber, bes. unter den römischen Kaisern, welche Majestätsvergehen anzeigten, vielleicht auch erdichteten, da sie einen Theil von dem eingezogenen Vermögen des Verurtheilten erhielten; daher auch Quadruplatores. Titus, Nerva, Trajan erließen Edicte gegen die so gefährlichen Menschen, ja Antoninus Pius strafte sie mit dem Tode, wenn sie ihre Anklagen nicht beweisen konnten; 2) Zuerkennung, Übertragung, z.B. eine Erbschaft; daher Delatum jus, übertragenes Recht; 3) Zuschiebung des Eides.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 810.
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